Als
Wahlärztin habe ich keine Krankenkassenverträge
und kann daher keine Krankenscheine / E-Cards annehmen. Eine
Zuweisung ist nicht nötig.
Als
Wahlarztpatientin und Wahlarztpatient erwarten Sie flexible
Ordinationszeiten, geringe Wartezeiten und viel Zeit für
Gespräche und Untersuchungen. Sie haben das Recht auf
Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorars bei
Ihrer Krankenkasse und bei einer eventuell bestehenden Privatkrankenversicherung
(je nach Versicherungsvertrag).
Die
Verrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und mir (Honorarnote).
Scheuen Sie sich nicht, mich vor Beginn der Behandlung über
die voraussichtlichen Kosten zu fragen.
Versicherte
der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nach Einreichung der
Honorarnote eine Rückerstattung der Behandlungskosten
im Ausmaß von 80%
des Kassentarifs. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer
Krankenkasse.